Weltweites Interesse
Bei der Auswahl der Fotos orientieren wir uns an den Erwartungen eines internationalen Publikums. Dabei gehen wir davon aus, dass das Hauptinteresse den traditionellen Festumzügen und Paraden der Schützenbruderschaften gilt. Diese bieten im öffentlichen Raum der Straßen ein farbenfrohes, für jeden frei zugänglichen Einblick in das Brauchtum. Im Gegensatz dazu stehen die Veranstaltungen, nicht auf den öffentlichen Straßen und Plätzen durchgeführt werden. Das sind insbesondere die Gottesdienste in den Kirchen und die geselligen Veranstaltungen in den Festzelten. Da für die Teilnahme an diesen Programmpunkten die jeweiligen Gebäude oder Zelte betreten werden müssen, besitzen sie einen geschlosseneren, intimeren Charakter. Für ein weltweites Online-Publikum stehen sie daher weniger im Fokus als das lebendige Geschehen auf den Straßen.
Brauchtum und Kommerz
Im Mittelpunkt steht für uns die Brauchtumspflege. Dabei müssen wir entscheiden, wo die Tradition aufhört und der Kommerz beginnt, denn von dieser feinen Linie hängt auch die politische Akzeptanz unserer Arbeit ab. Bei den traditionellen Umzügen und Paraden auf den Straßen zeigen sich prominente Politiker, um ihre Unterstützung für das Brauchtum zu bekunden. Sie begleiten das Königshaus sogar noch ins Festzelt, um sich den Besuchern zu präsentieren. Doch sobald der gesellige und somit kommerzielle Teil beginnt, ziehen sich die meisten Politiker zurück. Dann ist auch für uns der Zeitpunkt gekommen das Festzelt zu verlassen.
Das Wetter
Wir haben uns ganz darauf eingestellt, unter freiem Himmel zu fotografieren. Das macht uns allerdings stark vom Wetter abhängig. Da unsere Kameras nicht spritzwassergeschützt sind, können wir bei Regen nicht arbeiten. Das Risiko ist einfach zu groß, dass die Technik durch Nässe unbrauchbar wird – zumal eine teure Ersatzbeschaffung aus Kostengründen aktuell nicht geplant ist.
Fotografieren in der Kirche
Da Geistliche das Fotografieren im Gottesdienst unterschiedlich handhaben, verhalten wir uns defensiv. Wir fotografieren in der Kirche nur dann, wenn wir ausdrücklich darum gebeten werden und der Pfarrer vorab zustimmt.
Das Schützenfest ist nach deutschem Recht gemeinnützig und kommerziellGeselliges Beisammensein im Festzelt nach den Umzügen und Paraden
Das gesellige Beisammensein im Festzelt wird steuerrechtlich grundsätzlich als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eingestuft und gilt damit als kommerziell, auch wenn der veranstaltende Schützenverein selbst als gemeinnützig anerkannt ist.
Einordnung der Aktivitäten
In einem gemeinnützigen Verein werden Aktivitäten in vier "Sphären" unterteilt. Das Schützenfest deckt meist mehrere ab:
- Ideeller Bereich (Gemeinnützig): Hierzu zählen Brauchtumspflege und Sport (z. B. der Festumzug oder das Königsschießen).
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Kommerziell): Der Verkauf von Speisen und Getränken sowie gesellige Veranstaltungen im Festzelt (z. B. Tanzabende, Zeltfeten) dienen der Einnahmeerzielung und stehen in Konkurrenz zu gewerblichen Gastronomen.
Wichtige Regeln für Schützenvereine
- Kein gemeinnütziger Zweck: Die bloße Pflege der Geselligkeit ist laut Abgabenordnung kein anerkannter gemeinnütziger Zweck. Solche Aktivitäten müssen daher dem steuerpflichtigen Bereich zugeordnet werden.
- Steuerliche Folgen: Einnahmen aus dem Festzeltbetrieb (Ausschank, Eintritt für Partys) unterliegen der Umsatzsteuer (oft 19 %) sowie der Körperschaft- und Gewerbesteuer, sofern die Freigrenze von derzeit 45.000 Euro Bruttoumsatz pro Jahr überschritten wird.
- Gefahr für die Gemeinnützigkeit: Gesellige Veranstaltungen sind nur dann unschädlich, wenn sie gegenüber der eigentlichen gemeinnützigen Arbeit (Sport/Brauchtum) von untergeordneter Bedeutung bleiben. Wenn das "Volksfest" zum Hauptzweck wird, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit entziehen.
Viele Vereine vergeben deshalb die Bewirtung an einen externen Festwirt, um das wirtschaftliche Risiko und die steuerliche Komplexität auszugliedern.
Paraden beim Schützenfest
Paraden und Umzüge beim Schützenfest gelten im Gegensatz zum Festzeltbetrieb in der Regel als gemeinnützig, sofern der Verein als solcher anerkannt ist. Sie fallen unter den steuerbegünstigten ideellen Bereich oder den Zweckbetrieb, da sie unmittelbar der Förderung des traditionellen Brauchtums oder des Sports dienen.
Es gibt jedoch wichtige Bedingungen, damit eine Parade steuerrechtlich als gemeinnützig eingestuft bleibt:
Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit
- Satzungszweck: Der Verein muss in seiner Satzung explizit Zwecke wie die Förderung des Schützenbrauchtums, der Heimatpflege oder des Sports verankert haben.
- Unmittelbarkeit: Die Parade muss diesen Zwecken direkt dienen. Ein historischer Umzug mit Trachten und Fahnen wird als "Brauchtumspflege" gewertet.
- Offenheit für die Allgemeinheit: Die Parade darf nicht nur einem geschlossenen Zirkel dienen. In der Regel ist dies bei öffentlichen Umzügen durch die Stadt gegeben.
Wann die Gemeinnützigkeit gefährdet ist
- Ausschluss von Frauen: Vereine, die Frauen satzungsgemäß von der Mitgliedschaft oder aktiven Teilnahme an solchen Traditionen ausschließen, können ihren Status als gemeinnützig verlieren. Der Bundesfinanzhof sieht darin eine "schädliche Ausgrenzung der Allgemeinheit".
- Überwiegend kommerzieller Charakter: Dient ein Umzug primär dazu, Besucher in ein kostenpflichtiges Zelt zu locken (Werbekontext), könnten Teile der Kosten steuerlich anders bewertet werden. In der Praxis bleibt die Parade selbst jedoch meist dem ideellen Bereich zugeordnet.
Zusammenfassend: Während das Bier im Zelt als Geschäft gilt, ist die Parade auf der Straße das Herzstück der gemeinnützigen Traditionspflege.